Rauchverbot in der Gastronomie - was nun?

Rauchverbot in der GastronomieAb dem 1. August 2007 gilt in Baden-Württemberg als erstem Bundesland das Nichtraucherschutzgesetz. So hat der Landtag in Stuttgart entschieden. Ab diesem Stichtag darf in öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern und Schulen sowie in Gastronomiebetrieben nicht mehr geraucht werden. Restaurants dürfen nur in separaten und vollständig abgetrennten Räumen das Rauchen genehmigen.  

Nachdem Baden-Württemberg als erstes Bundesland das Rauchverbot gesetzlich umsetzt hat werden wohl bis zum 01.01.08 die restlichen Bundesländer mehr oder weniger folgen.

Was kann die Gastronomie schon jetzt unternehmen, um in der kalten Jahreszeit seine rauchenden Gäste nicht frierend in den Außenbereich zu verdammen? Da es keine einheitlichen Regelungen gibt wird jeder Gastronom wohl auf die Vorgabe seines Bundeslandes reagieren müssen.

Derzeit gibt es nur 2 sinnvolle Möglichkeiten:

1. Gastwirte und Diskothekenbetreiber können in komplett abgetrennten Nebenzimmern - Raucherzonen - einrichten. Die genauen Vorgaben und Bestimmungen hierzu liegen jedoch noch nicht vor. Diese werden wahrscheinlich je nach Bundesland auch unterschiedlich ausgelegt werden.

2. Hat das Gastronomie-Objekt keine Möglichkeit eines Raucherzimmers so sollte sich der Betreiber ernsthaft um eine sinnvolle Alternative bemühen: Eine sehr interessante Lösung, die bereits großen Zuspruch im Ausland findet, sind sogenannte Wohlfühlzonen im Außenbereich zu gestalten. Genauer gesagt, durch das Errichten einer Erlebnisgastronomie für Raucher im Freien. Geben Sie den Rauchern die Möglichkeit sich wohl zu fühlen, wenn Sie schon vor die Türe gehen müssen!

Durch die Installation von Infrarot-Heizstrahlern im Außenbereich können Raucher ohne zu frieren die „geliebte Zigarette“ auch nach dem 01.01.08 genießen! Bieten Sie Ihren Kunden wann immer Sie wollen Wärme wie von der Sonne auf Knopfdruck an.

Lassen Sie Ihre rauchenden Gäste nicht in der Kälte stehen! Sie werden es Ihnen mit mehr Umsatz danken! Stellen Sie den Rauchern vielleicht eine Markise und eventuell noch einen Windschutz gegen Sturm, Regen und Schnee zur Verfügung. Wie wäre es mit Stehtischen und Hockern?…

Bieten Sie spezielle Getränke für den Außenbereich an, wie zum Beispiel alkoholfreie Heißgetränke oder Glühwein, Punsch und Jägertee. Halten Sie die Raucher bei Laune! Treiben Sie den Umsatz durch das Rauchverbot nach oben – seien Sie kreativ und bieten Sie den Rauchern ein besonderes Erlebnis! Errichten Sie ein „Raucherparadies“ im Freien!

mehr umsatz trotz rauchverbot

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